Den Rechtsanspruch im Blick: Personalmanagement in der OGS in Zeiten des Personalmangels
Am 17.04.2024 fand in den Räumlichkeiten des Instituts für Soziale Arbeit in Münster die achte – und letzte – Veranstaltung in der Reihe „Den Rechtsanspruch im Blick“ im Projekt DialOGStandorte statt. Hier wurde das Thema „Personalmanagement in der OGS in Zeiten des Personalmangels“ adressiert. Nach einer kurzen Eröffnung durch den Projektleiter André Altermann wurden vier beispielhafte Ansätze des Personalmanagements und der Personalqualifizierung im OGS-Bereich präsentiert und diskutiert:
- Das Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH Olsberg aus dem Sauerland ist Träger von schulnahen Jugendhilfeleistungen und hat ein modulares Curriculum zur berufsbegleitenden Qualifizierung des eigenen und externen Personals ohne grundständige pädagogische Ausbildung entwickelt.
- Die Stadt Münster strebt an, alle Jugendhilfeleistungen an einem Schulstandort aus einer Hand, d.h. von einem Träger anbieten zu lassen, damit dieser für seine Mitarbeitenden attraktivere Stellenangebote schaffen kann.
- Die Katholische Jugendagentur (KJA) Bonn gGmbH ermöglicht es, als Träger von u.a. offenen Ganztagsgrundschulen, Quereinsteigenden sich - in Kooperation mit einem Bildungsträger - berufsbegleitend auf die externe Erzieher*innenprüfung vorzubereiten.
- Die Stadt Sankt Augustin unternimmt den Versuch, durch möglichst hohe kommunale Qualitätsstandards im OGS-Bereich (auch im Bereich Personal) attraktive Arbeitsplätze zu schaffen und so zur Personalgewinnung beizutragen.
André Altermann betonte zu Beginn, dass Personalmangel (bewusst werde von „Personal-“ und nicht von „Fachkräftemangel“ gesprochen) nicht nur in der OGS, sondern auch in vielen anderen sozialen Bereichen – und auch darüber hinaus – allgegenwärtig sei. Als Reaktion darauf wurden in den letzten Jahren Ausbildungskapazitäten an Fach(hoch)schulen erhöht. Auch dieser Ansatz stoße aber an seine Grenzen, da auch in diesem Feld Personalmangel vorherrsche. Vor diesem Hintergrund und da die OGS – mit dem aufwachsenden Rechtsanspruch ab 2026 – ein stark expandierendes Feld darstelle, welches in Zukunft mehr Personal benötigen wird, werden zunehmend unterschiedliche Akteure (beispielsweise Kommunen und Träger) selbst im Bereich Personalmanagement und -gewinnung aktiv, um den Herausforderungen begegnen zu können. Die heutige Veranstaltung soll – anhand der oben aufgeführten Praxisbeispiele – dazu dienen, aufzuzeigen, an welchen Stellschrauben Träger und Kommune drehen können, um dem vorherrschenden Personalmangel zu begegnen.
Den Anfang machten Ulrich Diekmann (Geschäftsführung) und Dorian Weiß (Leitung des Fortbildungsorganisation) vom Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH Olsberg. Das Sozialwerk ist Träger von schulnahen Jugendhilfeleistungen im Sauerland, der in den letzten Jahren stetig gewachsen ist. Hierdurch weise man mittlerweile eine sehr heterogene Mitarbeiterschaft aus, die nicht nur aus Fachkräften bestehe. Diese Vielfalt und Multiprofessionalität werde grundsätzlich als Chance betrachtet, gleichzeitig müsse den Mitarbeitenden die Möglichkeit geboten werden, sich ‚on the job‘ zu bestimmten Themen weiterzubilden. Hierbei stelle sich die ländliche Region des Sauerlands, in der das Bildungswerk aktiv ist, als eine große Herausforderung dar. Da Fortbildungsangebote vorrangig in größeren Städten angeboten werden, können diese nur mit einem größeren Aufwand durch die Mitarbeitenden erreicht und daher häufig nicht wahrgenommen werden. Aus diesem Grund entschied sich das Bildungswerk dazu, Fortbildungen selbst (in Kooperation mit den entsprechenden Referent*innen) anzubieten. Seit dem Jahr 2023 wurde dieser Bereich professionalisiert durch die Ausgründung eines Ausbildungszweigs bzw. Bildungszentrums beim Sozialwerk. Der Herausforderung, Dozent*innen für Fortbildungen im ländlichen Raum zu finden, wird seitdem durch das Knüpfen lokaler Fortbildungsnetzwerke begegnet. Beispielsweise durch Kooperationen mit Volkshochschulen und Kreissportbünden vor Ort. Ziel ist es, die Fortbildungen für das Personal möglichst wohnortnah anzubieten, damit diese auch niederschwellig in Anspruch genommen werden können.
Das Fortbildungsangebot wird maßgeblich über eine halbjährliche Bedarfserhebung unter den Mitarbeitenden gesteuert. Damit das Fortbildungsangebot wirtschaftlich tragbar ist, müssen von den Teilnehmenden Beiträge erhoben werden. Diese dürfen aber nicht zu hoch ausfallen, da das Angebot ansonsten nicht attraktiv wäre. Aus diesem Grund finanziert das Bildungswerk einen großen Teil aus eigenen Mitteln. Das Fortbildungsangebot wird durch wöchentliche externe und interne Newsletter und über Social Media kommuniziert und sichtbar gemacht. Außerdem wurde ein digitales Eventmanagementtool angeschafft, um die Anmeldungen zu vereinfachen.
Das Fortbildungsangebot umfasst u.a. eine ganztagspädagogische Ausbildung. Diese ist aufgeteilt in einzelne Blöcke, die nacheinander bzw. modular absolviert werden können. Hierbei gibt es Wahl- und Pflichtmodule. Im Rahmen der Fortbildung werde außerdem auf eine enge Verknüpfung mit der eigenen Praxis wert gelegt und es werden auch Hospitationen angeraten. Die Fortbildung findet berufsbegleitend, in der Regel am Wochenende statt und die Abschlüsse werden finanziell anerkannt, um entsprechende Anreize für die Mitarbeitenden zu schaffen.
Alles in allem sei das eigene Anbieten von Fortbildungen als Erfolg zu bewerten und führe auch bei externen Kooperationspartner*innen, beispielsweise bei kommunalen Schulträgern, zu einer anderen Wahrnehmung des Sozialwerkes. Darüber hinaus sei zu beobachten, dass mit dem Angebot ebenfalls die Bewerberlage steigt. Die bisherige Erfahrung zeigt außerdem, dass es sinnvoll sei, für Mitarbeitende eine breite Palette an Fortbildungsmodulen und -themen anzubieten, statt unflexibler und zu umfangreicher Ausbildungskurs, so Herr Diekmann und Herr Weiß.
Präsentation Sozialwerk Bildung und Jugend
Im Anschluss präsentierte Karin Schild, Fachstellenleitung OGS im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, die Herangehensweise der Stadt Münster im Bereich Personalmanagement.
In Münster befinden sich das Jugendamt und die Schulverwaltung in einem Dezernat. Dies vereinfache viele Absprachen und Prozesse. Die Teilnahmequoten in der OGS sind in den letzten Jahren stark angestiegen, sodass derzeit 75% der Grundschulkinder eine OGS besuchen.
Eine Besonderheit in Münster war es lange Zeit, dass die OGS fast ausschließlich durch die Kommune – und nicht durch freie Jugendhilfeträger – getragen wurde. Um sich stärker auf die Steuerung und Qualitätsentwicklung konzentrieren zu können, werden die Trägerschaften derzeit aber sukzessive an die freie Jugendhilfe per Interessenbekundungsverfahren übergeben. Bis 2027 sollen alle Schulen an die acht freien Jugendhilfeträger übergehen, die in Münster ebenfalls die Schulsozialarbeit und Integrationsfachkräfte beschäftigen.
Um den nötigen Ausbau mit einer gewissen Qualität zu hinterlegen, wurden 2018 „Qualitätsstandards der offenen Ganztagsgrundschulen in Münster“ erlassen. Hier werden auch Standards für „fachlich qualifiziertes Personal“ definiert. Darin wird u.a. vorgesehen, dass die Leitung einer OGS eine Fachkraft (Erzieher*in, Sozialpädagog*in, BA/MA Soziale Arbeit) sein muss, die mit mindestens 25,32 Wochenstunden für die Leitung der Gruppe und die Koordination des Personals/der Angebote freigestellt sein muss. Ab vier Gruppen erhöht sich der Umfang auf 30 Stunden und ab sechs Gruppen ist die Leitung komplett freigestellt. Außerdem werden die Leitungen entsprechend ihrer Tätigkeit in eine höhere Tarifstufe eingruppiert. Es gibt darüber hinaus eine einheitliche Bezahlung bzw. Eingruppierung seitens der Stadt für Personal im OGS-Bereich und einen genauen Personalschlüssel für Fach- und Ergänzungskräfte. Fachkräfte werden derzeit höher bezahlt als beispielsweise Quereinsteiger*innen ohne einschlägigen Abschluss, aber auch hier ist angedacht, die Tarife möglichst anzugleichen.
Ein weiterer Ansatz, um die Arbeitsplätze in der OGS attraktiver zu gestalten, ist es, Stellen mit möglichst großem Umfang, statt bloße Teilzeitstellen im Nachmittagsbereich zu schaffen. Die meisten freien Träger bieten neben Eingliederungshilfen auch Schulsozialarbeit und weitere schulnahe Jugendhilfeleistungen an. Darum sollen alle schulnahen Jugendhilfeleistungen an einem Schulstandort, in den Händen eines einzigen Trägers bzw. weniger Träger vereint werden. Hierdurch ist man in der Lage, Mitarbeitenden bei Bedarf Vollzeitstellen anzubieten, beispielsweise indem diese vormittags in der Eingliederungshilfe und nachmittags in der OGS tätig sind.
Bilanzierend brauche es, laut Frau Schild, eine gemeinsame Haltung als Kommune, um die OGS-Landschaft vor Ort gut weiterentwickeln zu können. Die Definition gemeinsamer Standards für den OGS-Bereich ist Ausdruck dieser gemeinsamen Haltung. Auch wenn diese Standards eine wichtige Triebfeder für den quantitativen und qualitativen Ausbau in Münster darstellten, so werde es, vor dem Hintergrund der steigenden Inanspruchnahme von OGS-Plätzen bei gleichzeitigem Fachkräftemangel und einer nicht auskömmlichen Gegenfinanzierung seitens des Landes, schwierig, diese in Zukunft zu halten. Aus diesem Grund sei es wichtig, dass zukünftig, seitens des Landes, ein entsprechendes Fachkräftegebot definiert und gegenfinanziert würde.
Präsentation Stadt Münster
Jutta Siebertz, Fachbereichsleitung „Jugendhilfe und Schule“ präsentierte die Ansätze der katholische Jugendagentur (KJA) Bonn gGmbH im Personalmanagement. Die KJA ist im Bonner Raum als Träger verschiedener Jugendhilfeangebote (offene Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Verbandsarbeit, etc.) tätig. In diesem Zuge ist sie auch Träger von 25 OGS. Die KJA beschäftigt 640 Mitarbeiter*innen, wobei die Belegschaft sehr bunt und vielfältig bezogen auf die Professionen und Abschlüsse ist. Aus disem hat sich die KJA mit der Frage auseinandergesetzt, wie Quereinsteiger*innen niedrigschwellig und berufsbegleitend für einen Bildungsabschluss qualifiziert werden können. Vor 4 Jahren wurde zunächst, in Kooperation mit lokalen Ausbildungsträgern, eine berufsbegleitende Ausbildung für Erzieher*innen angeboten. Das Angebot wurde nicht gut angenommen, da die Weiterbildungszeiten nicht mit den OGS-Zeiten kompatibel waren. Das Ergebnis war eine hohe Belastung für die Teilnehmer*innen und Ausfälle in den Einrichtungen. Mit dem Bildungsträger CulturA wurde schließlich ein Kooperationspartner gefunden, der gemeinsam mit den OGS-Trägern ein Schulungskonzept zur Vorbereitung auf die externe Erzieher*innenprüfung entwarf, das kompatibel mit den OGS-Zeiten ist und neben den Inhalten der Erzieher*innenausbildung zugleich explizite OGS-Inhalte vermittelt.
Ziel der Qualifizierung ist es, pädagogisch erfahrene Mitarbeitende ohne einschlägigen Berufsabschluss durch die Ausbildung als pädagogische Fachkraft bzw. Erzieher*in zu qualifizieren. Voraussetzung ist, dass die offiziellen Zugangskriterien, die für die Erzieher*innenausbildung notwendig sind, vorliegen. Durch das „Qualifizierungschancengesetz / Arbeit von Morgen-Gesetz (§81, §82 SGB III) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit bei der Weiterbildung mit bis zu 100% der Ausbildungskosten.
Die Ausbildung findet berufsbegleitend in einem Umfang von 320 Stunden statt. Es gibt feste Kurse von 15 Personen. Einmal pro Woche findet eine Einheit in Präsenz statt. Wenn es zwei Teilnehmer*innen in einer Einrichtung der KJA gibt, wird sichergestellt, dass diese nicht denselben Kurs besuchen, damit während eines Fortbildungstermins nicht zwei Mitarbeitende einer Einrichtung fehlen. Darüber hinaus werden für bestimmte Inhalte auch digitale Einheiten am Vormittag angeboten. Eine Freistellung der Mitarbeitenden erfolgt nur in der Präsenzzeit, wird dort aber zu 100% refinanziert. Der erste Durchgang von Mitarbeitenden, die die Qualifizierung durchlaufen haben, wird im Sommer diesen Jahres fertig. Eine Herausforderung sei es, diese Personen auch beim Träger zu halten. Aber auch, wenn sie den Träger verlassen, habe man immerhin dazu beigetragen, dass es mehr Fachkräfte auf dem Markt gebe, so Frau Siebertz. Eine weitere Herausforderung sei es, dass die betreffenden Personen nach der Ausbildung noch ein Anerkennungsjahr machen müssen, obwohl sie während ihrer Ausbildung ohnehin in der Praxis arbeiten. Für diesen Fall gibt es jedoch eine Vereinbarung zwischen den Trägern: Während des Anerkennungsjahrs bleiben die Personen in ihrer jeweiligen Gehaltsstufe. Dieses Modell wird über die Träger und die Kommune refinanziert, auch mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Der Zusammenschluss der Träger in Bonn hat zur Folge, dass aufgrund der gleichen Bedingungen bei allen Trägern, das Konkurrieren um Fachkräfte gering ist.
Präsentation KJA Bonn
Flyer CulturA
Abschließend präsentierten Josefine Dedenbach (Fachbereichsleitung „Schule und Bildungsplanung“) und Anneke Schlummer (kommunale Bildungsplanerin) die Herangehensweise der Kommune Sankt Augustin. Sankt Augustin ist eine kreisangehörige Stadt des Rhein-Sieg-Kreises mit ca. 59.000 Einwohner*innen. In Sankt Augustin gibt es acht städtische Grundschulen, eine Förderschule und drei OGS-Träger. Im Schuljahr 2023/24 wurden 1.680 OGS-Plätze zur Verfügung gestellt. Dies entspricht einer Quote von 73%. Für die Zukunft strebe man eine Betreuungsquote von 80% an.
Um beim Ausbau der OGS-Kapazitäten die Qualität nicht zu vernachlässigen, wurde im Jahr 2017 ein „Referenzrahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in OGS“ (Anlage 1a-c) verabschiedet. Die Einhaltung dieser Standards sei dabei nicht ein ‚nice to have‘, sondern mit entsprechenden Finanzmitteln unterfüttert. Sprich: OGS-Träger, die gewisse Standards einhalten (oder nicht einhalten), bekommen mehr/weniger Mittel für einen OGS-Platz vom Schulträger. Wichtiger Bestandteil der Qualitätsstandards ist dabei auch der Bereich Personal. Folgende Standards werden hier beispielsweise definiert:
- Fester Fachkräfteschlüssel pro Gruppe: Für eine Gruppe von 25 Kindern stehen eine Fachkraft plus eine Ergänzungskraft zur Verfügung
- Anforderungen an die Qualifikation der Leitungs-, Fach- und Ergänzungskräfte werden definiert
- Freistellung der OGS-Leitung ab 150 Kinder in der OGS mit sechs Gruppen
- Zwei Fortbildungstage, wovon einer gemeinsam mit Lehrkräften zu nutzen ist
- Es werden zusätzliche Zeiten (2h) z.B. für Vorbereitungen, Dokumentationen, Kooperationen mit Schule (Tandemzeit) zur Verfügung gestellt/ finanziert
- Für personelle Engpässe müssen Springerkräfte des Trägers zur Verfügung stehen
Ein wichtiger Bestandteil der Personalpolitik in Sankt Augustin sei es, attraktive Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Dies beinhalte u.a. eine tarifgemäße Vergütung nach SuE, einen Ausbau des Stundenumfangs durch die Einführung von fünf Stunden Ferienbetreuung (der durchschnittlicher Stundenumfang der Fachkräfte beträgt 27 Stunden/ Woche) und ein fachliches, multiprofessionelles Arbeiten im OGS-Kontext.
Der qualitative und quantitative Ausbau der OGS in Sankt Augustin wurde und wird teilweise mit Überschüssen finanziert. Aufgrund der Tarifsteigerungen, werden aktuell Strategien zur Einhaltung der Standards erörtert und diskutiert. Um langfristig und NRW-weit vergleichbare Standards zu entwickeln und einzuhalten plädieren Frau Dedenbach und Frau Schlummer dafür, ähnlich wie für den Kita-Bereich im KiBiZ, gewisse Standards auf Landesebene festzuschreiben.
Präsentation Sankt Augustin
Fazit und Zusammenfassung des Tages
Bilanzierend zeigte der Tag, dass durch ein Zusammenwirken von Jugendhilfeträgern, Aus- und Weiterbildungsträgern sowie der Kommune, vor Ort aktiv zum Personalmanagement in der OGS beigetragen und dem vorherrschenden Personal- und Fachkräftemangel ein Stück weit entgegengewirkt werden kann. Welche Stellschrauben hierfür betätigt werden können, wurde im Rahmen des Austauschtreffens präsentiert. Der interkommunale Austausch und die Vorstellung der unterschiedlichen Strategien und Konzepte zu Personalbindung, -akquise und -qualifikation schaffte neue Impulse und führte zu regen Diskussionen. Sehr zur Freude der Veranstaltenden hat die Veranstaltung zu einer Vernetzung kommunaler Akteure und von Trägervertreter*innen im Land beigetragen.
Es wurde jedoch einmal mehr der Wunsch geäußert, eine größere NRW-weite Transparenz zu Gebühren und über die einzelnen Finanzposten zu bekommen, um auch der Konkurrenz zwischen den Kommunen entgegenwirken und voneinander lernen zu können. Ebenso war man sich einig, dass es landeseinheitliche Standards – nicht nur für Personal- im OGS-Bereich brauche, um die Qualitätsentwicklung in der Fläche abzusichern.